2003-1915a Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern
Änderungen der Ursprungsversion: 2013, 2004
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
1915a Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern
In Fällen von Missbrauch ist/sind die vorliegende(n) Verletzung(en) bzw. psychischen Störungen zu kodieren.
Ein Kode der Kategorie
T74.– | Missbrauch von Personen |
als Ursache der Verletzung(en) oder psychischen Störungen ist nicht anzugeben.