2003-D006a Akute und chronische Krankheiten
Kleine Änderungen der Version: 2011
Änderungen der Ursprungsversion: 2006
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
D006a Akute und chronische Krankheiten
Leidet ein Patient gleichzeitig an der chronischen und akuten Form derselben Krankheit, wie z.B. akute Exazerbation einer chronischen Krankheit, so wird nur dann die akute Form der Krankheit als Hauptdiagnose und die chronische Form als Nebendiagnose kodiert, wenn es für die akute und chronische Form dieser Krankheit unterschiedliche Schlüsselnummern gibt.
Beispiel 1
Ein Patient wird wegen akuten Schubs bei idiopathischer Pankreatitis aufgenommen.
Hauptdiagnose: | K85 | Akute Pankreatitis |
Nebendiagnose(n): | K86.1 | Sonstige chronische Pankreatitis |
Ausnahmen: Dieses Kriterium darf nicht verwendet werden, wenn:
a) | die ICD-10-SGB-V für die Kombination eine eigene Schlüsselnummer vorsieht, z.B.: | ||||
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b) | die ICD-10-SGB-V eine gegenteilige Anweisung gibt, z.B.: | ||||
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Hier wird nur C92.1 und der Remissionsstatus an fünfter Stelle kodiert. | |||||
c) |
die ICD-10-SGB-V darauf hinweist, dass nur eine Schlüsselnummer erforderlich ist. Zum Beispiel weist bei der Kodierung von „akuter Schub bei chronischer Bronchiolitis” das Alphabetische Verzeichnis darauf hin, dass die akute Krankheit nicht getrennt kodiert werden muss, da sie in runden Klammern nach dem Hauptbegriff aufgeführt ist (d.h. als nicht wesentlicher Modifizierer): |
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